Behandlungsablauf

Die erste osteopathische Sitzung beginnt immer mit einer genauen Befragung und Analyse ihrer allgemeinen gesundheitlichen Verfassung. Um einen möglichst guten Überblick über Sie zu erhalten, ist es ratsam Informationen über vergangene Krankheiten, Allergien, Verletzungen, Operationen, Geburtsverlauf und die soziale Situation zu erhalten.

 

Nur durch die Kenntnis dieser Faktoren und ihrer Zusammenhänge, kann sich unter Zuhilfenahme einer körperlichen Untersuchung ein umfassendes Bild ergeben. Dieses ist Vorraussetzung einer effektiven und nachhaltigen Behandlung.

Was muß ich mitbringen oder beachten?

Sie können wichtige Arztbriefe/Therapieberichte, Bilder (Röntgen, MRT, CT), das U - Heft (bei Kinderbehandlungen) oder den Mutterpass (bei Schwangerschaft) zur Behandlung mitbringen, weil diese das Verständnis der Beschwerden oftmals vervollständigen. Diese sind aber keine Voraussetzung für eine osteopathische Therapie.

 

Eine osteopathische Behandlung erfolgt in der Regel in Unterwäsche. Möglich ist auch eine Therapie in kurzer Hose/langer beweglichen Hose und/oder einem T-Shirt.

 

Bringen Sie zur Behandlung bitte auch ein großes Handtuch mit!

 

Damit Sie genügend Zeit für die Unterschriften der Patientenaufklärung und Datenschutzeinwilligung haben, kommen Sie zum ersten Termin ca. 5 Minuten früher. Alternativ können Sie die beiden Formulare gerne auch online durchlesen und unterschreiben. Nach der Terminvereinbarung schicken wir Ihnen dazu einen Link an Ihre Email-Adresse.


Behandlungsdauer und Kosten

Kosten und Dauer einer Behandlungssitzung

Eine osteopathische Behandlung (inkl. Befragung, Untersuchung und Behandlung) dauert ca. 30 - 45 Minuten und kostet je nach Fall zwischen 85 - 95 €. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Bei Säuglingen/Babys und Kindern (bis 16 Jahre) kostet eine Behandlung zwischen 75 - 85 €.

 

Für Patient*Innen, die sich aus finanziellen Gründen keine osteopathischen Behandlungen leisten können (z. B. Bürgergeld, Alleinerziehende, kleine Rente o.ä.), gibt es die Möglichkeit einen gesonderten Tarif zu vereinbaren. Bitte sprechen Sie mich in diesem Fall gerne an!

Häufigkeit und Abstände der osteopathischen Behandlungen

Bei akuten Beschwerden reichen in der Regel 1 bis 3 Sitzungen im Abstand von 1 bis 6 Wochen aus, um eine Verbesserung zu erzielen.

 

Bei schweren chronischen Erkrankungen, wie z.B. der Migräne oder Burnout kann eine nachhaltige Behandlung auch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

Erstattung von der Krankenkasse

1. Bei gesetzlich Versicherten

 

Die Abrechnung für eine osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung wird zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung (nicht Alle Kassen verlangen jedoch eine ärztliche Bescheinigung) bei ihrer Kasse eingereicht. Diese überweist dann den zu erstattenden Beitrag auf Ihr Konto. Der Gesamtbetrag für die osteopathischen Behandlungen sollte spätestens jetzt auf das in der Rechnung angegebene Konto überwiesen werden.

2. Bei privat Versicherten

 

Weil wir auch Heilpraktiker sind, können wir bei den meisten privaten Kassen nach deren Gebührenverordnung abrechnen. Nicht Alle Kassen erstatten aber 100 % des Behandlungspreises!

 

 

3. Im Allgemeinen gilt

 

Jede Kasse hat ihre eigenen Vorgaben, ob oder wieviel Prozent einer Behandlung erstattet werden. Außerdem verlangen die Kassen unterschiedliche Qualitätsmerkmale wie die Ausbildung eines Osteopathen aussehen sollte.

 

Die Praxis für Osteopathie Robert Nier erfüllt hierbei den höchsten Qualitätsstandart (mind. 1350 Stunden in vier bis fünf Jahren) einer osteopathischen Ausbildung in Deutschland.