Die erste osteopathische Sitzung beginnt immer mit einer genauen Befragung und Analyse ihrer allgemeinen gesundheitlichen Verfassung. Um einen möglichst guten Überblick über Sie zu erhalten, ist es ratsam Informationen über vergangene Krankheiten, Allergien, Verletzungen, Operationen, Geburtsverlauf und die soziale Situation zu erhalten.
Nur durch die Kenntnis dieser Faktoren und ihrer Zusammenhänge, kann sich unter Zuhilfenahme einer körperlichen Untersuchung ein umfassendes Bild ergeben. Dieses ist Vorraussetzung einer effektiven und nachhaltigen Behandlung.
Sie können wichtige Arztbriefe, Bilder (Röntgen, MRT, CT) oder Therapieberichte mitbringen, weil Diese das Geasamtbild und Verständnis ihrer Beschwerden vervollständigen können. Sie sind aber keine Voraussetzung für eine osteopathische Therapie.
Eine osteopathische Behandlung erfolgt in der Regel in Unterwäsche. Sie können sich jedoch auch eine kurze Hose/lange bewegliche Hose
und/oder ein T-Shirt zum umziehen mitbringen. Bringen Sie zur Behandlung bitte ein großes Handtuch mit.
Kommen Sie zum ersten Termin ca. 5 - 10 Minuten früher, damit Sie genügend Zeit für die Unterschriften der Patientenaufklärung und Datenschutzeinwilligung haben. Sie können die beiden Formulare aber auch gerne herunterladen und unterschrieben zum ersten Termin mitbringen:
Kosten und Dauer einer Behandlungssitzung
Eine osteopathische Behandlung (inkl. Befragung, Untersuchung und Behandlung) dauert ungfähr 30 - 45 Minuten und kostet je nach Fall zwischen 85 - 95 €. Die Abrechnung erfolgt nach der Heilpraktikergebührenverordnung (GebüH).
Für Patienten, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden (z.B. Hartz 4, Alleinerziehende o.ä.), gibt es die Möglichkeit einen gesonderten Tarif zu vereinbaren. Bitte sprechen Sie mich in diesem Fall gerne an!
Häufigkeit
Bei akuten Beschwerden reichen in der Regel 1 bis 3 Sitzungen im Abstand von 1 bis 6 Wochen aus, um eine Verbesserung zu erzielen.
Bei schweren chronischen Erkrankungen, wie z.B. der Migräne oder Burnout kann eine nachhaltige Behandlung auch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
1. Bei gesetzlich Versicherten
Die Abrechnung für eine osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung wird zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung (nicht Alle
Kassen verlangen jedoch eine ärztliche Bescheinigung) bei ihrer Kasse eingereicht. Diese überweist dann den zu erstattenden Beitrag auf Ihr Konto. Der Gesamtbetrag für die osteopathischen
Behandlungen sollte spätestens jetzt auf das in der Rechnung angegebene Konto überwiesen werden.
Klicken Sie hier, um zu erfahren, ob oder wie ihre gesetzliche Krankenkasse Osteopathie erstattet.
2. Bei privat Versicherten
Weil wir auch Heilpraktiker sind, können wir bei den meisten privaten Kassen nach deren Gebührenverordnung abrechnen. Nicht Alle Kassen erstatten aber 100 % des Behandlungspreises!
3. Im Allgemeinen gilt
Jede Kasse hat ihre eigenen Vorgaben, ob oder wieviel Prozent einer Behandlung erstattet werden. Außerdem verlangen die Kassen unterschiedliche Qualitätsmerkmale wie die Ausbildung eines Osteopathen aussehen sollte.
Die Praxis für Osteopathie Robert Nier erfüllt hierbei den höchsten Qualitätsstandart (mind. 1350 Stunden in vier bis fünf Jahren) einer osteopathischen Ausbildung in Deutschland.